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Investitionsfreibetrag 2025: Erhöhung und Regelungen erklärt

Der Investitionsfreibetrag erhöht sich ab November 2025 als Konjunkturmaßnahme. Erfahren Sie alles über die neuen Sätze und Voraussetzungen.

Der Investitionsfreibetrag erhöht sich ab November 2025 als Konjunkturmaßnahme. Erfahren Sie alles über die neuen Sätze und Voraussetzungen.

Mit der Anhebung des Investitionsfreibetrags (IFB) setzt der Nationalrat wichtige Impulse für die Konjunktur und gewährt Unternehmen ab November 2025 erweiterte Investitionsmöglichkeiten. Die maßgeblichen Beschlüsse wurden am 15. Oktober gefasst, und die neuen Regelungen betreffen den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Anhebung des Investitionsfreibetrags

Die Anhebung des IFB umfasst zwei wesentliche Änderungen:

  1. Der Standard-IFB wird von 10 % auf 20 % angehoben.
  2. Der Öko-IFB, der insbesondere umweltfreundliche Investitionen fördert, erhöht sich von 15 % auf 22 %.

Diese Erhöhung soll Unternehmen zur verstärkten Investitionstätigkeit animieren, indem sie durch zusätzliche steuerliche Vergünstigungen unterstützt werden.

Funktionsweise und Voraussetzungen

Der IFB erlaubt es Unternehmen, neben der regulären Abschreibung im Anschaffungsjahr eine zusätzliche Betriebsausgabe geltend zu machen. Diese Regelung gilt für Investitionen mit einem Wert von bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Wesentliche Bedingungen, die zu beachten sind, beinhalten:

  • Investitionen müssen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren fließen.
  • Das Investitionsobjekt muss einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte zugeordnet sein.

Ausschlüsse vom IFB

Nicht alle Investitionen sind förderfähig; folgende Ausschlüsse gelten:

  • Nicht abnutzbares Anlagevermögen, wie Grundstücke und Wertpapiere.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie jene mit eigenen Abschreibungsregeln.
  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter, soweit sie nicht auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit abzielen.
  • Investitionen in fossile Energieträger und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
  • Kein IFB wird bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften gewährt.

Planung und Optimierung

Für Unternehmen ist die präzise Planung der Investitionen entscheidend, um die steuerlichen Vorteile des IFB optimal zu nutzen. Wichtig ist, dass Investitionen im Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 getätigt werden, wobei das Lieferdatum maßgeblich ist. Investitionen, die vor dem 1. November 2025 begonnen werden, sind zu aliquotieren.

Ein wertvoller Tipp ist, die IFB mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) zu kombinieren: Während man den IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter nutzt, können durch den Kauf von Wertpapieren die GFB voll ausgeschöpft werden.

Eine fundierte Beratung und detaillierte Planung sind unerlässlich, um all diese Maßnahmen effektiv umzusetzen und die maximalen steuerlichen Vorteile aus dem Investitionsfreibetrag zu ziehen.