Im Rahmen der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wird der österreichische Einkommensteuertarif an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, um die kalte Progression abzufedern. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit den inflationsbedingten Veränderungen bleibt.
Anpassung der Einkommensteuertarifstufen
Zum 1. Januar 2026 werden die Einkommensteuertarifstufen um 1,733 % erhöht. Diese prozentuale Anpassung berücksichtigt die Inflation und bringt folgende neue Tarifstufen mit sich:
- Für die ersten € 13.539 bleibt der Steuersatz bei 0 %.
- Einkommen zwischen € 13.539 und € 21.992 unterliegen einem Steuersatz von 20 %.
- Der Einkommensbereich von € 21.992 bis € 36.458 wird mit 30 % besteuert.
- Bei Einkommen zwischen € 36.458 und € 70.365 liegt der Steuersatz bei 40 %.
- Einkommen im Bereich von € 70.365 bis € 104.859 werden mit 48 % besteuert.
- Für Einkommen von € 104.859 bis zu € 1 Mio. gilt ein Steuersatz von 50 %.
- Einkünfte, die über € 1 Mio. liegen, werden mit 55 % besteuert.
Anpassung der Absetzbeträge
Auch die Absetzbeträge wurden angepasst, um den wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen:
- Der Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 487,00 auf € 496,00.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich von € 790,00 auf € 804,00.
- Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002,00 auf € 1.020,00 angehoben.
- Für Arbeitnehmer bleiben Jahreseinkommen bis € 19.962 de facto steuerfrei.
Diese Änderungen basieren auf einer Inflationsrate von 2,6 %, die für den Beobachtungszeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelt wurde. Durch die Anpassungen soll gewährleistet werden, dass die Steuerpflichtigen nicht durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen indirekt höher besteuert werden, ohne real mehr Einkommen zur Verfügung zu haben.
Fazit
Die Anpassungen im Einkommenssteuertarif und den Absetzbeträgen spiegeln die Bemühungen wider, die Steuerstruktur flexibel an wirtschaftliche Schwankungen anzupassen und damit die reale Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger konstant zu halten. Es ist entscheidend, dass Steuerpflichtige die neuen Regelungen verstehen und gegebenenfalls rechtzeitig planen, um optimal von den Änderungen profitieren zu können.


