Empfängerüberprüfung: So gelingt die Umsetzung
Einführung der Empfängerprüfung durch EU-Banken
Seit dem 9. Oktober 2025 führen EU-Banken eine Abgleichung des IBAN mit dem Namen des Überweisungsempfängers durch. Dieses Verfahren, als Empfängerprüfung oder "Verification of Payee" (VOP) bekannt, zielt darauf ab, die Sicherheit von Zahlungen zu erhöhen.
Wichtige Punkte zur Vermeidung von Zahlungsfehlern
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Korrekte Angaben auf Rechnungen:
Es ist essentiell, dass auf Rechnungen der vollständige Unternehmensname und die Anschrift umsatzsteuerlich korrekt angegeben sind. Alle Zahlungsdaten sollten in einem separaten Block aufgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass der IBAN und die Kontobezeichnung exakt übereinstimmen, um ein rotes „No-Match-Ergebnis“ zu vermeiden. Ein häufiges Problem könnte auftreten, wenn beispielsweise auf einer Rechnung „Hotel zur Post“ angegeben ist, während das tatsächliche Konto auf „Müller und Meier OG“ läuft. -
Richtigkeit der QR-Codes:
Die durch QR-Codes übermittelten Zahlungsinformationen müssen durch Testüberweisungen überprüft werden. Sicherheitsvorkehrungen sollten getroffen werden, um sicherzustellen, dass Fakturierungsprogramme korrekte Informationen liefern. -
Zahlungen an Factorkonto:
Erfolgen Zahlungen direkt auf ein Factorkonto, so muss die Factorbank als Zahlungsempfänger auf der Rechnung klar benannt werden. -
Kontowortlaut-Problem:
Lange Firmennamen können zu ungewohnten Abkürzungen beim Konotenamen führen. Eine mögliche Lösung wäre, bei der Bank nach einem einfacheren „Alias“-Namen als Kontobezeichnung zu fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Die sorgfältige Überprüfung der angegebenen Zahlungsempfängerinformationen ist entscheidend, um reibungslose Zahlungseingänge zu sichern. Es ist ratsam, Diskussionen und Feedback zu praktischen Erfahrungen und Problemen bei der Umsetzung zu führen, um Verbesserungen und Anpassungen vorzunehmen.

