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IBAN-Abgleich 2025: Sicherheit bei SEPA-Überweisungen

Ab 9. Oktober 2025 prüfen EU-Banken automatisch den IBAN-Abgleich bei Überweisungen. Empfehlungen für Unternehmer und Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzkosten.

Ab 9. Oktober 2025 prüfen EU-Banken automatisch den IBAN-Abgleich bei Überweisungen. Empfehlungen für Unternehmer und Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzkosten.

Die bevorstehende Einführung des IBAN-Namensabgleichs und der Echtzeitüberweisungen in der Europäischen Union bringt signifikante Änderungen im Zahlungsverkehr mit sich. Ab dem 9. Oktober 2025 wird eine automatische Überprüfung der IBAN mit dem Namen des Überweisungsempfängers durch EU-Banken durchgeführt, um die Sicherheit von SEPA-Überweisungen zu erhöhen.

Einführung des IBAN-Namensabgleichs

Der IBAN-Namensabgleich wird in drei Stufen der Ergebnisübereinstimmung eingeteilt:

  • Rot („No Match“)
    Bei keiner Übereinstimmung der Namen wird empfohlen, die Überweisdaten sorgfältig zu überprüfen, da Kunden bei Fehlüberweisungen haftbar sind.

  • Gelb („Close Match“)
    Bei nahezu Übereinstimmung besteht die Möglichkeit, den korrekten Namen zu überprüfen und gegebenenfalls zu übernehmen.

  • Grün („Match“)
    Eine volle Übereinstimmung erlaubt die Durchführung der Überweisung ohne Einschränkungen.

Empfehlungen für Unternehmer

Unternehmer sollten sicherstellen, dass die Kontobezeichnung auf Rechnungen exakt und wortgleich angegeben wird, um Fehler im Überweisungsprozess zu vermeiden. Die Nutzung eines QR-Codes mit der korrekten Kontobezeichnung kann hierbei hilfreich sein. Sollte der Handelsname von dem offiziellen Firmennamen abweichen, besteht die Möglichkeit, bei der Bank einen abweichenden „Alias“-Namen zu hinterlegen. Ein besonderer Hinweis betrifft den 9. Oktober, an dem wegen angekündigter Wartungsarbeiten Überweisungen möglichst vermieden werden sollten.

Einführung der Echtzeitüberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum ohne zusätzliche Kosten anbieten. Diese Überweisungen sind besonders vorteilhaft für Situationen mit engen Zahlungsfristen oder für sofortige Zahlungen bei Privatverkäufen. Allerdings wird im Rahmen des Verbraucherschutzes empfohlen, Echtzeitüberweisungen nicht standardmäßig zu nutzen, da kein Korrekturspielraum besteht und der Betrag direkt abgebucht wird.

Die Implementierung dieser Maßnahmen stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines effizienteren und sichereren Zahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union dar. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sind gut beraten, sich auf diese Änderungen vorzubereiten, um die Vorteile voll nutzen zu können und eventuelle Risiken zu minimieren.