Im Rahmen der steuerlichen Optimierung durch Investitionen im Jahr 2025 spielen der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) eine zentrale Rolle. Diese Instrumente zielen darauf ab, die Steuerlast durch Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter zu reduzieren.
Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Unterschiede und Nutzung
Der Investitionsfreibetrag (IFB) steht Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften zur Verfügung, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) natürlichen Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht GmbHs, zugutekommt.
Prozentsätze unterscheiden sich wie folgt:
- IFB: 10 % für standardmäßige Investitionen und 15 % für ökologische Investitionen.
- Inv. GFB: Zwischen 13 % und 4,5 %, je nach spezifischer Gewinnsituation.
Der wesentliche Unterschied in der Gewinn- und Investitionsbasis liegt darin, dass der IFB auf den Anschaffungs- und Herstellungskosten basiert, während der inv. GFB auf dem erzielten Gewinn beruht.
Was die förderbaren Investitionen betrifft, umfasst der IFB abnutzbares Anlagevermögen, das mindestens vier Jahre im Inland genutzt wird. Der inv. GFB hingegen erlaubt die Förderung von Gebäuden und bestimmten Wertpapieren gemäß §14.
Strategien zur Steueroptimierung
Unternehmen können zwischen dem IFB und dem inv. GFB wählen, um ein Wirtschaftsgut steuerlich geltend zu machen. Eine empfohlene Strategie ist die Nutzung des IFB für ökologische Sachgüter. Der inv. GFB bietet sich hingegen für förderbare Wertpapiere an. Darüber hinaus kann der Grundfreibetrag des GFB bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro auch ohne konkrete Investition in Anspruch genommen werden, wobei dies maximal 4.950 Euro beträgt.
Investitionen in Ökologie
Der Öko-IFB unterstützt speziell Investitionen in umweltfreundliche Güter wie E-Autos, Fahrräder und Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionen bis 50.000 Euro ist eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen ausreichend, um in den Genuss dieser steuerlichen Begünstigung zu kommen.
Fristen und Anforderungen
Der Zeitpunkt der Investition ist entscheidend: Das Wirtschaftsgut muss bis zum 31.12. des Jahres in den Besitz des Unternehmens gelangen, um als förderfähig zu gelten. Wertpapiere müssen bis zum Jahresende im entsprechenden Depot vorliegen.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und weiterführende Unterstützung können das Unternehmensserviceportal zum Investitionsfreibetrag sowie hier zum Gewinnfreibetrag konsultiert werden. Diese Quellen bieten wertvolle Einblicke und Anleitung zur optimalen Nutzung dieser steuerlichen Anreize.

