Die Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025 markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen im Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Neuerung resultiert aus der EU Instant Payment-Verordnung, die Banken dazu verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen.
Gültigkeit und Funktion
Ab Oktober 2025 müssen Banken die Übereinstimmung des angegebenen Empfängernamens mit dem tatsächlichen Kontoinhaber prüfen und auf eventuelle Abweichungen umgehend reagieren. Es wird drei Kategorien der Rückmeldung geben: Name vollständig, nahezu oder nicht übereinstimmend. Dieser Abgleich dient dazu, Sicherheitsrisiken im Zahlungsverkehr zu minimieren und Fehlüberweisungen zu verhindern.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Sollten Abweichungen bei der Namensübereinstimmung auftreten, ist es ratsam, den Zahlungsempfänger über alternative Kommunikationswege zu kontaktieren. Die Nichtbeachtung solcher Rückmeldungen birgt das Risiko von Falschüberweisungen, weshalb Vorsicht geboten ist.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Nicht alle Überweisungen unterliegen dieser neuen Regelung. Ausnahmen bestehen für Überweisungen außerhalb des EWR oder in anderen Währungen als Euro, SEPA-Lastschriften und SEPA-Eilüberweisungen, Überweisungen auf nicht-zahlungskonten wie Spar- oder Kreditkonten, bankvorausgefüllten Empfängerdaten und für bestehende Daueraufträge sowie Sammelüberweisungen.
Tipps für Zahlungsempfänger
Es wird empfohlen, dass Zahlungsempfänger die Kontobezeichnungen auf Rechnungen regelmäßig überprüfen und diese mit den Bankdaten abgleichen. Die Integration von QR-Codes für Zahlinformationen kann die Fehleranfälligkeit reduzieren. Zudem sollte auf die manuelle Eingabe auf Papier-Zahlscheinen verzichtet oder diese maschinell ausgefüllt werden. Die Erteilung von SEPA-Lastschriften an Kunden wird ebenfalls angepriesen, um den Zahlungsverkehr effizienter zu gestalten.
Tipps für zahlende Personen
Zahlende Personen sollten ihre Überweisungsdaten direkt von der Rechnung übernehmen, gegebenenfalls mithilfe von QR-Codes oder Fotoüberweisungen. Neue Kontoverbindungen sind vor ihrer Freigabe kritisch zu hinterfragen. Bei jeglichen Unklarheiten, wie Tippfehlern oder Abweichungen, sollte der Empfänger direkt kontaktiert werden. Die Nutzung der aktuellen Version einer Zahlungssoftware kann zusätzliche Sicherheit bieten.
Weitere Informationen
Für weiterführende Details zur EU Instant Payment-Verordnung und den Regeln für elektronische Zahlungen stellt die Wirtschaftskammer umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Diese neue Regelung erfordert sowohl von Zahlungsempfängern als auch -gebern eine gewisse Anpassung, verspricht jedoch eine höhere Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr innerhalb des EWR. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird dazu beitragen, Missverständnisse und Fehlüberweisungen zu minimieren.