Ab 2026 sollen freie Dienstnehmer in Österreich von verbesserten arbeitsrechtlichen Regelungen profitieren. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, ihre rechtliche Absicherung zu stärken und ihre Stellung im Arbeitsrecht zu festigen.
Bessere arbeitsrechtliche Absicherung ab 2026
Zukünftige Regelungen
Freie Dienstnehmer sollen ab 2026 besser geschützt werden, insbesondere durch die Einführung gesetzlicher Kündigungsfristen. Diese neuen Regelungen sehen vor, dass Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende ausgesprochen werden können. Eine bemerkenswerte Änderung tritt nach einer zweijährigen Beschäftigungsdauer ein: Die Kündigungsfrist verlängert sich auf sechs Wochen. Zudem kann im ersten Monat der Beschäftigung eine Probezeit vereinbart werden, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann.
Einbindung in Kollektivverträge
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der geplanten Änderungen ist die Möglichkeit, freie Dienstnehmer in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen zu integrieren. Dies kann entweder durch die Schaffung spezifischer Kollektivverträge oder durch Erweiterungen bestehender Verträge erfolgen. Eine solche Einbeziehung bedarf jedoch der ausdrücklichen Vereinbarung der Sozialpartner und wird nicht automatisch geschehen.
Gesetzeslage
Der Gesetzesentwurf, der diese Änderungen vorsieht, befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase und es sind noch Anpassungen möglich. Bei Inkrafttreten wird der Geltungsbereich der neuen Bestimmungen sowohl für neue Verträge ab Januar 2026 als auch für bestehende Verträge ohne spezifische Kündigungsvereinbarungen gelten.
Schlussfolgerung
Diese Gesetzesänderungen versprechen eine verbesserte arbeitsrechtliche Absicherung für freie Dienstnehmer und bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, sich besser auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Organisationen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um ihren Arbeitnehmern die bestmögliche rechtliche Grundlage bieten zu können.