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Kündigungsfristen 2026: Einheitliche Regelungen für Saisonkräfte

Ab 2026 werden einheitliche Kündigungsfristen für alle Branchen gelten. Das Saisonprivileg entfällt. Erhalten Sie Klarheit über die neuen Regelungen.

Ab 2026 werden einheitliche Kündigungsfristen für alle Branchen gelten. Das Saisonprivileg entfällt. Erhalten Sie Klarheit über die neuen Regelungen.

Die geplante Abschaffung des Saisonprivilegs ab dem 1. Januar 2026 zielt darauf ab, die bestehenden Unklarheiten bezüglich der Kündigungsfristen für Saisonkräfte zu beseitigen. Dieses Privileg erlaubte bisher besondere Kündigungsfristen für bestimmte Saisonbranchen. Die Abschaffung ist Teil einer umfassenden Gesetzesreform, die mehr Klarheit und Einheitlichkeit in das Arbeitsrecht für Saisonkräfte in Österreich bringen soll.

Angleichung der Kündigungsfristen

Seit 2021 sind die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter bereits denen der Angestellten angeglichen worden. Allerdings sorgte die fehlende Definition, welche Branchen als „Saisonbranche“ gelten, für erhebliche Unsicherheiten innerhalb der betroffenen Industrien.

Neuer Gesetzesentwurf

Der neue Gesetzesentwurf regelt, dass nur jene Kollektivverträge mit abweichenden Bestimmungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. Februar 2025 abgeschlossen wurden, weiter gültig sind. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass eine bloße Einigung der Kollektivvertragspartner nicht ausreicht, um eine Branche als Saisonbranche einzustufen.

Zukünftige Kündigungsfristen

Ab 2026 werden die allgemeinen Kündigungsfristen für alle anderen Kollektivverträge gelten. Diese betragen je nach Betriebszugehörigkeit 1 bis 5 Monate und können maximal auf 6 Monate verlängert werden. Diese Änderungen sollen für mehr Einheitlichkeit und Transparenz sorgen.

Aktuell gültige Kollektivverträge mit Ausnahmeregelungen

Es gibt Kollektivverträge, welche die derzeitigen Sonderregelungen weiterhin anwenden können. Beispiele hierfür sind das Baugewerbe, Wachorgane, und das Holzbau-Meistergewerbe.

Fazit

Das geplante Auslaufen des Saisonprivilegs markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Vereinheitlichung und Klarheit der Kündigungsregelungen in Österreich. Es bleibt jedoch zu beachten, dass es sich um einen Gesetzesentwurf handelt und bis zu dessen endgültiger Verabschiedung noch Änderungen möglich sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen, um rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen reagieren zu können.