Budgetbegleitgesetz 2025: Steuerliche Neuerungen und Anpassungen
Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) bringt bedeutende steuerliche Neuerungen mit sich, die insbesondere die Einkommensteuer ins Visier nehmen und weitreichende Auswirkungen auf Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Privatpersonen haben werden.
Wesentliche Maßnahmen
Erweiterung der Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Basispauschalierung. Ab dem Jahr 2025 wird die Umsatzgrenze für die Pauschalierung von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro angehoben. Zudem wird die Betriebsausgabenpauschale von 12 % auf 13,5 % der Umsätze erhöht. Für das Jahr 2026 sind weitere Erhöhungen geplant: Die Umsatzgrenze soll auf 420.000 Euro und das Pauschale auf 15 % steigen.
Neuregelung des Umwidmungszuschlags bei Immobilienverkäufen
Eine wichtige Änderung ist die Einführung eines Umwidmungszuschlags für Grundstücksverkäufe. Wertsteigerungen, die durch eine Umwidmung von Grundstücken entstehen, werden künftig mit einem 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erfasst. Dabei besteht eine Deckelung der Einkünfte mit dem Veräußerungserlös, wenn der Gewinn zuzüglich Zuschlag diesen übersteigt. Diese Regelung tritt für Umwidmungen in Kraft, die nach dem 31.12.2024 erfolgen.
Anpassungen beim Pendlereuro und der SV-Rückerstattung
Der Pendlereuro wird ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro erhöht. Gleichzeitig wird die Sozialversicherungs-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro angehoben.
Inflationsanpassung und Änderungen bei den Familienleistungen
Ein Ausgleich der kalten Progression soll ab 2026 lediglich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate erfolgen. Zudem wird die Valorisierung der Familienleistungen in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags vorgesehen.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Im Jahr 2025 ist eine steuerfreie zusätzliche Auszahlung durch Arbeitgeber von bis zu 1.000 Euro möglich. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung kann der Gesamtbetrag bis zu 3.000 Euro betragen. Konkrete Regelungen für das Jahr 2026 sind noch offen.
Weitere Maßnahmen
Das BBG 2025 bringt weitere steuerliche Anpassungen mit sich, darunter eine Erweiterung der Steuertatbestände bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigungen sowie eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Immobiliengesellschaften ab dem 01.07.2025. Außerdem wird der Steuersatz für Privatstiftungen von 2,5 % auf 3,5 % ab dem 01.01.2026 erhöht. Eine Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel wird eingeführt, und es erfolgen Anpassungen bei der Vorsteuerpauschalierung und der Glücksspielabgabe. Auch Energiekrisenbeiträge werden angepasst und verlängert.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 führt zahlreiche steuerliche Anpassungen und Erhöhungen ein, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Mit Inkrafttreten dieser Regelungen bedarf es einer sorgfältigen steuerlichen Planung, um die neuen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen und zu berücksichtigen.