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Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerfreie Vorteile sichern

Lohnsteuerfreie Betriebsveranstaltungen sind möglich, wenn sie im eigenbetrieblichen Interesse liegen. Erfahren Sie mehr zur BFG-Entscheidung und steuerlichen Regelungen.

Lohnsteuerfreie Betriebsveranstaltungen sind möglich, wenn sie im eigenbetrieblichen Interesse liegen. Erfahren Sie mehr zur BFG-Entscheidung und steuerlichen Regelungen.

Die Frage der lohnsteuerfreien Teilnahme an Betriebsveranstaltungen hat kürzlich durch eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) besondere Aufmerksamkeit erlangt. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, bestimmte geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen steuerfrei zu gewähren, sofern diese im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)

Das BFG hat zugunsten einer Immobiliengesellschaft entschieden, dass Kosten aus Ausflügen und Weihnachtsfeiern, die über EUR 365 hinausgehen, steuerfrei sein können, wenn ein entsprechendes eigenbetriebliches Interesse besteht. Diese Entscheidung stärkt die Position der Arbeitgeber, die solche Veranstaltungen nicht nur aus Geselligkeitsgründen, sondern zur Förderung des Betriebsklimas durchführen.

Steuerliche Regelungen

Nach den geltenden Regelungen bleiben Betriebsveranstaltungen bis zu EUR 365 steuerfrei, während Sachzuwendungen bis zu EUR 186 steuerfrei sind. Beträge, die darüber hinausgehen, lassen sich ebenfalls als steuerfrei qualifizieren, wenn diese primär dem Interesse des Arbeitgebers dienen, wie etwa der Stärkung des Betriebsklimas.

Kontroverse und Ausblick

Allerdings ist die steuerliche Behandlung von solchen Veranstaltungen nicht ohne Kontroversen. Das Finanzamt vertritt eine strengere Sichtweise und hat daher Revision beim Verfassungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Der VwGH muss nun klären, ob für die Steuerfreiheit ein ausschließliches Arbeitgeberinteresse erforderlich ist oder ob ein überwiegendes Interesse genügt.

Fazit

Die Lohnsteuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen setzt voraus, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vorliegt. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, ob ihre Veranstaltungen den steuerlichen Anforderungen gerecht werden, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Unterstützung

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