Ferialjobs bieten Jugendlichen und Studierenden die Gelegenheit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und gleichzeitig ein Einkommen zu erzielen. Dabei sind allerdings diverse steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten, um finanzielle Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Steuerliche Konsequenzen
Arbeitnehmerveranlagung
Für Ferialjobs, die auf einem Angestelltenverhältnis basieren, lohnt es sich oft, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Diese kann unabhängig vom tatsächlich erzielten Verdienst bis zu fünf Jahre rückwirkend erfolgen und führt häufig zu einer Steuergutschrift.
Selbstständige Tätigkeiten
Wird der Ferialjob im Rahmen eines Werkvertrags oder als freier Dienstvertrag durchgeführt, resultieren die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Einkommen über 13.308 € (bzw. 14.517 € bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften) eine Einkommensteuererklärung erforderlich wird.
Familienbeihilfe und Zuverdienstgrenze
Einkommensgrenze
Der Verdienst aus einem Ferialjob kann die Zuverdienstgrenze von 17.212 € überschreiten, was eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Familienbeihilfe zur Folge hat. Diese Regelung tritt im Jahr der Volljährigkeit in Kraft. Zu beachten ist, dass Einkünfte wie Waisenpensionen oder Sozialhilfe von der Zuverdienstgrenze ausgenommen sind.
Sozialversicherung
Pflichtversicherung
Ferialpraktikanten, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat übersteigt, unterliegen der Pflichtversicherung sowie den Sozialversicherungsabgaben. Dabei müssen Arbeitgeber darauf achten, dass Praktikanten gemäß dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz korrekt entlohnt werden, um empfindliche Strafen zu vermeiden.
Weitere Informationen
Wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wird, ist eine Neubeantragung der Familienbeihilfe im Folgejahr notwendig, sofern das Einkommen dann unter der Einkommensgrenze bleibt. Zudem sollten Nachtarbeitszuschläge und die Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten, wie sie in neuen Kollektivverträgen festgelegt sind, beachtet werden.
Diese Informationen sind auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ferialjobs in Österreich ausgerichtet. Es wird dringend empfohlen, im konkreten Einzelfall eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um individuell maßgeschneiderte Lösungen zu finden.