Die steuerliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung bietet Arbeitnehmern erhebliche Vorteile. Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 2.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei gewähren. Diese Regelung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen.
Steuerliche Regelungen
Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kinderabsetzbetrag muss dem Mitarbeiter mehr als 6 Monate im Kalenderjahr zustehen, und das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Zuschuss kann entweder direkt an die Betreuungsperson oder -einrichtung gezahlt werden, in Form eines Gutscheins für institutionelle Einrichtungen oder als Kostenerstattung erfolgen.
Anforderungen an Nachweise
Arbeitnehmer sind verpflichtet, das Formular L35 vorzulegen, um die Berechtigung für den Zuschuss nachzuweisen. Zudem ist eine Bewilligung zur Führung der Betreuungseinrichtung oder ein Nachweis der Qualifikation der betreuenden Person erforderlich. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen bestimmte Informationen, wie Name, Sozialversicherungsnummer und detaillierte Rechnungsangaben, enthalten. Dabei ist zu beachten, dass gewährte Zuschüsse von den gesamten Kinderbetreuungskosten abgezogen werden müssen.
Steuerfreie Kinderbetreuungskosten
Die steuerlich absetzbaren Kosten bei der Kinderbetreuung umfassen sowohl unmittelbare Betreuungskosten als auch Kosten für Verpflegung und Materialien, wie Bastelgeld. Auch die Ferienbetreuung durch qualifizierte Betreuungspersonen ist abgedeckt, vorausgesetzt, es liegen detaillierte Abrechnungen vor.
Änderungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine Änderung im Ausweis der steuerfreien Zuschüsse. Diese werden dann auf dem Jahreslohnzettel unter „Zuschuss zur Kinderbetreuung“ ausgewiesen, während sie zuvor unter „Sonstigen steuerfreien Bezügen“ zu finden waren.
Dieser Überblick richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Lohnverrechnungen betreuen, und informiert über die administrativen Anforderungen sowie die steuerlichen Vorteile, die im Kontext der Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden können.