Im zweiten Quartal 2025 stehen mehrere bedeutende steuerliche Fristen und Änderungen an, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Es ist entscheidend, diese Termine im Blick zu behalten, um rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.
April 2025
Am 1. April 2025 treten mehrere wichtige Änderungen in Kraft. Eine der zentralen Neuerungen ist der Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, was bedeutet, dass zukünftig für derartige Anlagen Umsatzsteuer berechnet wird. Gleichzeitig wird die motorbezogene Versicherungssteuer auf Elektroautos ausgeweitet, was wahrscheinlich etwaige steuerliche Vorteile vermindern dürfte. Zusätzlich endet die Möglichkeit zur Bildungskarenz, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft.
Ebenfalls zu beachten ist die Einführung einer vorläufigen Mietpreisbremse für das Jahr 2025, die Mieten in bestimmten Bereichen regulieren könnte. Für Wetteinsätze, Tabaksteuer und Gerichtsgebühren wird es zu einer markanten Anhebung um 23% kommen, was finanzielle Auswirkungen für Einzelpersonen und Unternehmen haben kann.
Am 30. April 2025 endet die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen für 2024 in Papierform, sofern keine steuerliche Vertretung besteht. Zusätzlich müssen land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten der SVS gemeldet werden. Nicht zu vergessen ist die EU-OSS-Meldung und Zahlung für das erste Quartal 2025.
Mai 2025
Am 15. Mai 2025 ist die Frist für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für das erste Quartal 2025. Unternehmen sollten sicherstellen, dass (UVA) fristgerecht eingereicht wird, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Juni 2025
Der 30. Juni 2025 markiert den Abgabetermin für Steuererklärungen aus dem Jahr 2024, die über FinanzOnline eingereicht werden, falls keine steuerliche Vertretung gegeben ist. Ebenfalls endet die Frist für den Antrag auf Vorsteuererstattung für ausländische Unternehmer außerhalb der EU. Zur gleichen Zeit sollten österreichische Unternehmer die nationale Rechtslage im Drittland überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Vorsteuererstattung korrekt beantragen.
Für kleine GmbHs und ähnliche Gesellschaften ist dies auch die Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses im Firmenbuch, um von möglichen Gebührenvergünstigungen zu profitieren.
Wichtige Hinweise
Diese Fristen bieten nicht nur eine Gelegenheit, Steuerpflichten zu erfüllen, sondern auch, steuerliche Optimierungen durchzuführen. Es ist ratsam, sich von Experten beraten zu lassen um sicherzustellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden. Unterstützung kann an verschiedenen Standorten innerhalb Österreichs in Anspruch genommen werden, um individuelle steuerliche Fragen zu klären.