[wpml]

Geschäftsführerhaftung: Risiken bei GmbH-Insolvenz vermeiden

GmbH-Geschäftsführer haften für Abgaben, auch wenn diese vor Insolvenz fällig waren. Erfahren Sie mehr zu Sorgfaltspflichten und Entscheidungsanforderungen.

GmbH-Geschäftsführer haften für Abgaben, auch wenn diese vor Insolvenz fällig waren. Erfahren Sie mehr zu Sorgfaltspflichten und Entscheidungsanforderungen.

Die Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz ist ein komplexes Thema, das besondere Aufmerksamkeiten von Geschäftsführern erfordert, insbesondere in finanzschwachen Zeiten. Sie umfasst die möglichen Risiken und Pflichten, die ein Geschäftsführer im Kontext einer Insolvenz zu tragen hat.

Haftung von Geschäftsführern

Gemäß der gesetzlichen Grundlagen kann ein Geschäftsführer einer GmbH für Abgaben aus einer Außenprüfung haften, selbst wenn diese Abgaben schon vor der Insolvenz fällig waren. Diese Haftung tritt jedoch nur in Kraft, wenn die gesetzlichen Vorschriften dies vorsehen oder wenn der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies unterstreicht die Notwendigkeit der gründlichen Überwachung der finanziellen Gesundheit und Verpflichtungen einer GmbH.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)

Im Rahmen der Haftung bei Insolvenz hat das Bundesfinanzgericht entschieden, dass Geschäftsführer auch für Abgaben haften müssen, die vor der Insolvenz fällig, aber erst danach festgesetzt wurden. Ein Geschäftsführer argumentierte, seine Haftung für Lohnabgaben beruhe auf Prüfungsfeststellungen, die nach der Insolvenzeröffnung getroffen wurden. Doch das BFG entschied, die Haftung des Geschäftsführers gilt weiterhin. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, die finanzielle Lage und Dokumentation akribisch zu führen, um die eigene Haftung korrekt zu handhaben.

Anforderungen an den Geschäftsführer

Geschäftsführer haben die Notwendigkeit, fehlende Mittel zur Abgabenbegleichung und eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger nachweisen zu können. Ohne ausreichende Nachweispflichtigkeit steigt das Risiko der persönlichen Haftung für ausstehende Abgaben erheblich. Die Unfähigkeit, dies zu belegen, kann zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen für den Geschäftsführer führen.

Fazit

Die sorgfältige Überwachung und Dokumentation der finanziellen Verpflichtungen einer GmbH ist unerlässlich. Ein Geschäftsführer, der keine adäquaten Nachweise über die gleichmäßige Behandlung der Gläubiger und die Nutzung der verfügbaren Mittel erbringen kann, läuft Gefahr, persönlich für ausstehende Abgaben haftbar gemacht zu werden. Daher sollten Geschäftsführer ihre Prozesse und Buchführungen stets genau überwachen und dokumentieren, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.