Umsatzsteuerzinsen
Die Einführung der Verzinsung von Umsatzsteuerbescheiden und -Voranmeldungen stellt eine bedeutende Neuerung im österreichischen Steuerrecht dar. Seit dem Jahr 2022 werden sowohl Nachzahlungen als auch Gutschriften aus diesen Bescheiden verzinst, sofern der übersteigende Betrag 50 Euro beträgt. Der Verzinsungssatz wurde dabei auf 4,53 % festgelegt.
Gutschriften und Nachforderungen
Bei Gutschriften beginnt die Verzinsung 91 Tage nach der Einreichung der entsprechenden Gutschrift. Bei Nachforderungen hingegen werden Zinsen ab Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheids erhoben. Diese Regelung zeigt, dass sowohl Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung zeitnaher handeln müssen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Weitere Informationen
Für weiterführende Informationen zu diesen steuerlichen Änderungen sowie aktuellen Wirtschafts- und Steuernews, stehen Fachleute zur Beratung bereit. Detaillierte Einblicke und Analysen finden Sie zudem im aktuellen Bericht der ECA.