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Steuertermine 2. Quartal 2025: Alle Fristen im Überblick

Wichtige Steuertermine im 2. Quartal 2025: Alle Abgabefristen von Intrastat- und Umsatzmeldungen bis hin zu Steuererklärungen im Überblick.

Wichtige Steuertermine im 2. Quartal 2025: Alle Abgabefristen von Intrastat- und Umsatzmeldungen bis hin zu Steuererklärungen im Überblick.

Die Einhaltung von Steuerterminen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Im zweiten Quartal 2025 stehen wichtige Fristen an, die Unternehmer sorgsam beachten sollten, um eine reibungslose Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen zu gewährleisten.

Wichtige Steuertermine im 2. Quartal 2025

April 2025

Im April beginnt die Frist am 14.04.2025 mit der Intrastatmeldung für März. Schon am darauffolgenden Tag, dem 15.04.2025, stehen mehrere Abgaben an: Die Abgabe der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar, die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das erste Quartal (wenn keine Fristverlängerung besteht), sowie die Abgabe der Lohnabgaben für März. Der Monat endet mit einem weiteren wichtigen Stichtag am 30.04.2025, an dem die EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das erste Quartal zu melden und zu bezahlen sind. Zudem stehen an diesem Tag auch die IOSS-Umsätze für März, die zusammenfassende Meldung für März oder das erste Quartal und die Abgabe der Steuererklärungen für 2024 in Papierform an.

Mai 2025

Am 15.05.2025 ist die Fälligkeit für mehrere Steuerarten: Die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das zweite Quartal müssen getätigt werden, ebenso die Umsatzsteuer für März beziehungsweise das erste Quartal, sowie die Werbeabgabe für März. An diesem Tag ist zudem die Kammerumlage für das erste Quartal abzugeben, gefolgt von den Lohnabgaben für April und der Intrastatmeldung für April. Im weiteren Verlauf des Monats ist der 31.05.2025 wichtig für Selbstständige, da hier die Sozialversicherungsbeiträge für das zweite Quartal fällig sind.

Juni 2025

Der 02.06.2025 erfordert die Meldung und Bezahlung der IOSS-Umsätze für April sowie die Abgabe der zusammenfassenden Meldung für April. Am 16.06.2025 müssen dann die Intrastatmeldung für Mai erfolgen, die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April gemeldet und bezahlt sowie die Lohnabgaben für Mai abgegeben werden. Schließlich schließen sich am 30.06.2025 mehrere hochwichtige Termine an. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2024 über FinanzOnline eingereicht werden. Darüber hinaus läuft der Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2024 an diesem Datum aus, während auch die IOSS-Umsätze für Mai zu melden und zu bezahlen sowie die zusammenfassende Meldung für Mai abzugeben sind.

Hinweis: Pünktlichkeit bei diesen Terminen ist von größter Wichtigkeit, um Versäumnisgebühren und Strafen zu vermeiden. Unternehmern wird dringend empfohlen, frühzeitig ihre Steuerplanung mit einem Steuerberater zu koordinieren und zu überprüfen, um eine reibungslose Erfüllung aller Verpflichtungen sicherzustellen.