In der steuerlichen Behandlung von Personen mit Wohnsitzen in mehreren Ländern spielt das Thema Ansässigkeit und Doppelwohnsitz eine entscheidende Rolle. Steuerpflichtige müssen in der Regel ihre globalen Einkommen in dem Land versteuern, in dem sie einen Wohnsitz haben. Doch bei Wohnsitzen in mehreren Ländern entstehen Fragen der Doppelbesteuerung.
Grundlegende Steuerprinzipien
Zunächst unterliegt eine Person der unbeschränkten Steuerpflicht in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Dort wird das gesamte Welteinkommen dieser Person versteuert. Hat die Person jedoch Einkünfte in anderen Staaten, unterliegen diese der beschränkten Steuerpflicht und werden auch in diesen Ländern versteuert. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern doppelte Besteuerungen, indem sie festlegen, welches Land die Steuer erheben darf.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Die Abkommen definieren den Ansässigkeitsstaat als das Land, in dem der Lebensmittelpunkt der Person liegt, während der Quellenstaat das Land ist, in dem die Einkünfte erzielt werden. Zwei wichtige Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind:
- Die Anrechnungsmethode, bei der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat versteuert werden und die im Quellenstaat gezahlten Steuern angerechnet werden.
- Die Befreiungsmethode, bei der Einkünfte im Quellenstaat im Ansässigkeitsstaat nicht versteuert werden, wobei der Progressionsvorbehalt bestehen bleibt.
Tie-Breaker-Regelung zur Feststellung der Ansässigkeit
Wenn es unklar ist, in welchem Land der Lebensmittelpunkt liegt, kommen Tie-Breaker-Regelungen zum Einsatz, die auf bestimmten Kriterien basieren:
- Ständige Wohnstätte
- Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeit
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Dieser Mittelpunkt wird durch die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen geprägt. Der Ort, an dem jemand enge persönliche und berufliche Verbindungen pflegt, gewinnt dabei an Gewicht. Die Wohnsituation sowie berufliche und soziale Beziehungen spielen eine wesentliche Rolle in der Entscheidung, wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
Ein prägnantes Fallbeispiel betrifft einen Österreicher, der für seine Arbeit in die USA zog. Laut Entscheidung des VwGH verblieb der Lebensmittelpunkt aufgrund der gesamtpersönlichen Bindungen in Österreich. Die frühzeitige Rückkehr der Familie nach Österreich und fehlende formale Ansässigkeitsbescheinigungen in den USA unterstützten dieses Urteil.
Fazit
Im Kontext steuerlicher Ansässigkeit überwiegen häufig persönliche Bindungen gegenüber wirtschaftlichen Faktoren. Eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit führt nicht automatisch zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Somit bleibt die Klärung individueller Details unerlässlich. Betroffene sind gut beraten, die Hilfe eines Steuerexperten in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei der Bearbeitung komplexer internationaler Steuerfragen und einer doppelten Haushaltsführung.