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Kapitalvermögen 2025: Einheitliches Steuerreporting erklärt

Ab 2025 sorgt ein einheitliches Steuerreporting für Kapitalvermögen für Transparenz und Einfachheit. Entdecken Sie Neuerungen und Vorteile der Verordnung.

Ab 2025 sorgt ein einheitliches Steuerreporting für Kapitalvermögen für Transparenz und Einfachheit. Entdecken Sie Neuerungen und Vorteile der Verordnung.

Die geplante Einführung eines einheitlichen Steuerreportings für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab dem Jahr 2025 wird eine signifikante Änderung im Umgang mit der steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte darstellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, durch die Einführung einer standardisierten Steuerbescheinigung die Prozesse zu vereinheitlichen und die steuerliche Transparenz zu erhöhen.

Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung

Der primäre Ziel der neuen Verordnung ist es, eine vereinheitlichte Erfassung steuerlicher Informationen zu gewährleisten. Diese soll ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft treten, nachdem sie im Juli 2024 erlassen wurde. Die standardisierte Steuerbescheinigung soll einen einheitlichen Überblick über alle relevanten steuerlichen Daten bieten und somit die Steuererklärung vereinfachen.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Kreditinstitute und andere Verpflichtete zum Kapitalertragsteuerabzug müssen auf Wunsch des Steuerpflichtigen eine einheitliche Steuerbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung enthält alle notwendigen Informationen für die korrekte steuerliche Zuordnung und muss bis spätestens zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres ausgestellt werden. Zudem ist es möglich, solch eine Bescheinigung für die vergangenen fünf Jahre zu beantragen, wobei Korrekturen bis zu drei Jahre rückwirkend vorgenommen werden können.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Von der neuen Verordnung betroffen sind neben Banken auch inländische Emittenten von Forderungswertpapieren sowie Schuldner von Kryptowährungserträgen. Besondere Vorgaben existieren für Gemeinschaftsdepots oder getrennt verwaltete betriebliche Depots, die spezielle Anforderungen hinsichtlich des Reportings erfüllen müssen.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Für ausländische Quellensteuern gibt es Empfehlungen zur vorteilhaften Verrechnungsreihenfolge. Diese sollen helfen, Steuerverluste zu minimieren und bieten Steuerpflichtigen eine effiziente Methode zur Anrechnung ihrer ausländischen Steuerverpflichtungen.

Vorteile der neuen Verordnung

Die neue Steuerreporting-Verordnung verspricht eine vereinfachte Steuererklärung und eine höhere Transparenz für Steuerpflichtige. Insbesondere für Besitzer von Investmentfonds gibt es detaillierte Vorgaben zur Verlustverrechnung, die eine optimierte Steuerplanung und -erklärung fördern.

Diese Neuerungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vereinfachten und effizienteren steuerlichen Erfassung von Kapitalvermögen. Steuerpflichtige sollten sich rechtzeitig über die Auswirkungen und spezifischen Anforderungen informieren, um die Vorteile der neuen Verordnung optimal nutzen zu können.