Im Juli 2025 tritt der Kinderzuschlag in Kraft, eine neue finanzielle Unterstützung, die darauf abzielt, einkommensschwache Familien mit 60 Euro pro Kind monatlich zu entlasten. Dieser Zuschlag ist direkt mit dem Kinderabsetzbetrag verbunden und wird im Rahmen der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Um von diesem Zuschlag profitieren zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Alleinverdiener und Alleinerzieher, die im Vorjahr bereits den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag in Anspruch genommen haben. Zudem dürfen die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte den Höchstbetrag von 25.725 Euro (für das Jahr 2025) nicht überschreiten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vorliegen muss. Der Zuschlag greift für Kinder unter 18 Jahren, die Familienbeihilfe erhalten.
Höhe und Auszahlung des Zuschlags
Die monatliche Auszahlung von 60 Euro pro Kind gilt für jeweils 12 Monate, beginnend im Juli bis zum Juni des folgenden Jahres. Diese kontinuierliche Unterstützung soll die finanzielle Belastung für berechtigte Familien nachhaltig reduzieren.
Besonderheiten und Rückerstattungen
Sollte zu Beginn des Anspruchszeitraumes kein gültiger Einkommensteuerbescheid vorliegen, erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags rückwirkend, sobald der Bescheid verfügbar ist. Beispielsweise führt ein Bescheid, der erst im September 2025 ergeht, zu einer rückwirkenden Auszahlung ab Juli 2025.
Wichtige Hinweise
Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl der Auszahlungsbetrag als auch der Einkommenshöchstbetrag jährlich an die Inflation angepasst werden. Zudem werden zu Unrecht bezogene Zuschläge strikt zurückgefordert, um die Fairness und Integrität des Systems zu wahren. Der Kinderzuschlag ersetzt die bisherige Sonderzuwendung gemäß dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G).
Diese Neuerungen bieten einkommensschwachen Familien eine spürbare Entlastung und schaffen einen Anreiz, die Berechtigungskriterien zu überprüfen und gegebenenfalls alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen.