[wpml]

Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken & Gläubigerschutz

Geschäftsführer übernehmen in Krisenzeiten erhöhte Haftung. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und Restrukturierungen Haftungsrisiken mindern.

Geschäftsführer übernehmen in Krisenzeiten erhöhte Haftung. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und Restrukturierungen Haftungsrisiken mindern.

In der heutigen Wirtschaftslage können Geschäftsführer einer GmbH einem erheblichen Druck ausgesetzt sein. Sie tragen eine besondere Verantwortung, nicht nur für den Erfolg des Unternehmens, sondern auch für den Schutz der Gläubiger. Die Einhaltung bestimmter Pflichten ist entscheidend, um Haftungsrisiken abzuwenden und die Geschäftsführung effektiv zu sichern.

Haftungsrisiken und Gläubigerschutz

Zwar haften Geschäftsführer nicht automatisch für Unternehmensverbindlichkeiten, doch bestehen erhebliche Haftungsrisiken, insbesondere wenn spezifische Sorgfaltspflichten missachtet werden. Ein zentraler Faktor, der die Haftung beeinflusst, ist der Gläubigerschutz, welcher durch bestimmte Sorgfaltspflichten sichergestellt werden muss.

Wichtige Sorgfaltspflichten

Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten zählt die gründliche Analyse der Geschäftsentwicklung. Diese umfasst die Führung einer pünktlichen und aussagekräftigen Buchhaltung. Zudem ist die zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen essentiell, um festzustellen, ob das Unternehmen auf „Going-Concern“-Basis oder basierend auf Liquidationswerten bewertet wird.

Eine fortlaufende Zukunftsplanung ist vonnöten, welche eine Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplan für mindestens ein Jahr umfasst. Die Installation und Überwachung eines Internen Kontrollsystems (IKS) ist ebenfalls erforderlich, um Risiken effizient zu steuern. Dazu gehört auch die Überwachung externer Risiken, wie die Zahlungsunfähigkeit von Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern. Ein wesentliches Element ist das Einhalten des Rückzahlungsverbots nach dem Eigenkapitalersatzgesetz, welches die Bevorzugung eigener Interessen vor Gläubigerinteressen besonders untersagt.

Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten

Im Falle einer insolvenzrechtlichen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit treten erhöhte Sorgfaltspflichten in Kraft. Grob fahrlässiges Verhalten, wie beispielsweise die Vernachlässigung der Buchhaltung, kann erhebliche Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rechtzeitiger Insolvenzantrag ist entscheidend; dieser muss innerhalb von 60 Tagen gestellt werden, wenn eine Insolvenz droht.

Restrukturierungsmaßnahmen

Um das Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen, kann ein Antrag auf einen Restrukturierungsplan gestellt werden, obwohl diese Möglichkeit selten genutzt wird. Zudem gilt es, jegliche Gläubigerbefünstigung zu vermeiden, insbesondere durch das Zahlungsverbot für Altschulden nach Eintritt der Insolvenz und die Beachtung der Gläubigergleichbehandlung. Eine wesentliche Verpflichtung besteht in der ordnungsgemäßen Weiterleitung einbehaltener Beiträge und Steuern an die zuständigen Behörden.

Fazit

Die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten von Geschäftsführern kann nicht nur das Risiko von Haftung und Schadenersatzforderungen reduzieren, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen vermeiden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend für die langfristige Stabilität und den Erfolg des Unternehmens.