Mit den jüngsten steuerrechtlichen Änderungen ergeben sich signifikante Neuerungen für Kleinunternehmer in Österreich, die sowohl die einkommensteuerliche als auch die umsatzsteuerliche Behandlung betreffen. Diese Änderungen sollen kleinere Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unterstützen und erfordern zugleich eine genaue Prüfung und Anpassung der bestehenden Steuerstrategien.
Neuerungen bei Kleinunternehmerpauschalierung und Kleinunternehmerregelung
Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung
Eine wesentliche Änderung ab dem Jahr 2025 ist die Anhebung der Umsatzgrenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auf 55.000 Euro brutto. Diese Anhebung bietet Kleinunternehmern mehr Spielraum, ohne die Vorteile der Pauschalierung zu verlieren. Jedoch ist bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze von 60.500 Euro (inklusive einer 10-prozentigen Toleranz) die Anwendung der Pauschalierung ausgeschlossen. Zudem wurden die Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben erheblich erhöht: Für allgemeine Betriebe von 18.900 Euro auf 24.750 Euro und für Dienstleistungsbetriebe von 8.400 Euro auf 11.000 Euro.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Für Kleinunternehmer, die in der Europäischen Union tätig sind, gibt es ab sofort die Möglichkeit, über das BMF-Portal Anträge für die Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten zu stellen. Zusätzlich sind quartalsweise Umsatzmeldungen erforderlich, vor allem, wenn der unionsrechtliche Schwellenwert überschritten wird. Diese Neuerungen treten ab Januar 2025 in Kraft, und die Verfahren werden in FinanzOnline verfügbar sein. Berechtigte Unternehmen erhalten eine spezielle "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" mit dem Suffix "-EX" in Österreich.
Hinweise
Die Nutzung des BMF-Portals ist für die Beantragung in EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben und umfasst regelmäßige Umsatzmeldungen sowie die Berücksichtigung von Schwellenwerten.
Diese steuerlichen Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen auf kleinere Unternehmen, insbesondere in Bezug auf ihre finanzielle Planung und die Erstellung von Steuererklärungen. Eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der steuerlichen Strategien ist unerlässlich, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren.