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Behindertengesetz 2025: Neue Regeln und Vorteile im Job

Zum 1. Januar 2025 erleichtern Änderungen im Behindertengesetz den Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung und stärken Rechte und Unterstützungen.

Zum 1. Januar 2025 erleichtern Änderungen im Behindertengesetz den Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung und stärken Rechte und Unterstützungen.

Änderungen im Behindertengesetz 2025

Zum 1. Januar 2025 traten bedeutende Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, die darauf abzielen, den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt zu verbessern.

Einführung eines Barrierefreiheitsbeauftragten

Eine zentrale Neuerung ist die Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die Aufgabe dieses Beauftragten besteht darin, die Barrierefreiheit innerhalb des Unternehmens sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Personen sicherzustellen. Dadurch sollen bestehende Barrieren schnell erkannt und beseitigt werden.

Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte

Begünstigt behinderte Dienstnehmer, definiert als Personen mit einem Behinderungsgrad ab 50 %, profitieren von einem verstärkten Kündigungsschutz. Zusätzlich erhalten Arbeitgeber steuerliche Vorteile, wenn sie begünstigt behinderte Personen beschäftigen, was Anreize für eine integrative Beschäftigungspolitik schafft.

Unterscheidung zwischen Behindertenpass und Behindertenstatus

Im Rahmen der Gesetzesänderung wird klar zwischen dem Behindertenstatus und dem Behindertenpass unterschieden. Der Behindertenstatus, der für arbeitsrechtliche Begünstigungen von Bedeutung ist, wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt. In Abgrenzung dazu dient der Behindertenpass als Nachweis einer Behinderung, ist jedoch nicht notwendigerweise für arbeitsrechtliche Vorteile erforderlich. Der Behindertenpass ermöglicht jedoch diverse Vergünstigungen im privaten Bereich und kann bequem online beantragt werden.

Weitere Informationen

Umfassende Details zu den Rechten begünstigt behinderter Menschen sowie Informationen zum Beantragungsprozess des Behindertenpasses finden sich auf den Websites der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at.

Diese Änderungen im Behindertengesetz 2025 stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu fördern und Barrieren im beruflichen Umfeld abzubauen.