Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Neuerungen zur Kilometergeldverordnung bieten frischen Wind in der steuerlichen Handhabung beruflich genutzter Privatfahrzeuge. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Abrechnung zu vereinfachen und den finanziellen Aufwand der Fahrzeugnutzung fair abzudecken. Das Kilometergeld fungiert als Pauschale, die verschiedenste Kosten wie Treibstoff, Versicherung, Abschreibung und Reparaturen bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke abdeckt. Anstelle einer detaillierten Auflistung der Einzelkosten wird eine kilometerbasierte Berechnung angewandt.
Neue Kilometergeld-Sätze
Für Autos wird der Satz von bisher 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer erhöht. Die maximale Kilometeranzahl, die abgerechnet werden kann, bleibt jedoch bei 30.000 km pro Jahr unverändert. Auch Mitfahrer profitieren von einer Erhöhung des Satzes von 0,05 € auf 0,15 €. Motorräder erfahren ebenfalls eine Anpassung des Satzes auf 0,50 € pro Kilometer, bei gleichbleibender Obergrenze von 30.000 km jährlich. Besonders bei Fahrrädern und E-Bikes wird eine markante Änderung eingeführt: Der Satz steigt von 0,38 € auf 0,50 €, und die zulässige Jahresobergrenze erhöht sich von 1.500 km auf 3.000 km.
Auswirkungen für verschiedene Nutzergruppen
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug beruflich nutzen, haben Anspruch auf Fahrtkostenersatz im Rahmen bestehender Kollektivverträge. Sie können die neuen Kilometergeld-Höchstsätze als Differenzwerbungskosten geltend machen, was ihnen steuerliche Entlastungen für berufsbedingte Fahrten ermöglicht.
Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen die neuen Kilometergeld-Sätze bei der Erstattung von Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Diese Sätze stellen die Höchstgrenze für steuerlich anerkannte Betriebsausgaben dar und sollten im Interesse einer korrekten Abrechnung zwingend eingehalten werden.
Selbstständige
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, die gezahlten Kilometergelder als Betriebsausgaben zu erfassen, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird nicht überwiegend betrieblich genutzt. In diesem Fall kann jedoch keine parallele Abschreibung des Fahrzeugs erfolgen, was eine wohlüberlegte Entscheidungsfindung beim Einsatz des Fahrzeugs erfordert.
Nachweispflicht
Die Inanspruchnahme von Kilometergeldern für berufliche Fahrten erfordert einen genauen Nachweis. Hierzu dient ein manipulationssicheres Fahrtenbuch, das grundlegende Informationen wie den Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt sowie den Kilometerstand enthalten muss. Solide Aufzeichnungen sind essenziell, um steuerliche Vorteile ordnungsgemäß in Anspruch nehmen zu können.
Fazit
Die neue Verordnung stellt eine vereinfachte und gleichzeitig verbesserte Methode zur steuerlichen Abrechnung von beruflich bedingten Fahrten dar. Sie unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige dabei, die finanziellen Aufwendungen für den Einsatz privater Fahrzeuge im beruflichen Kontext angemessen und steuerlich vorteilhaft zu erfassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um eine korrekte und wirkungsvolle Anwendung zu gewährleisten.