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Arbeitszimmer absetzen: Voraussetzungen und Fallstudien

Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind absetzbar, wenn es den Tätigkeitsmittelpunkt bildet. Aktuelles Urteil für Universitätsprofessoren beachten.

Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind absetzbar, wenn es den Tätigkeitsmittelpunkt bildet. Aktuelles Urteil für Universitätsprofessoren beachten.

Im Zusammenhang mit dem Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer sind spezifische Anforderungen zu beachten, um Steuerabzüge geltend machen zu können. Die entscheidende Voraussetzung besteht darin, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und für diese unbedingt notwendig sowie nahezu ausschließlich genutzt wird.

Voraussetzungen für den Abzug

Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass dieses Zimmer tatsächlich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Dies bedeutet, das Arbeitszimmer muss für die Ausübung der beruflichen Funktionen unerlässlich und hauptsächlich dafür genutzt werden.

Aktueller Fall: Universitätsprofessor

Ein kürzlich verhandelter Fall betraf einen Universitätsprofessor, der versuchte, seine private Bibliothek als Werbungskosten abzuziehen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) lehnte den Antrag ab, da die Bibliothek nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit gewertet wurde. Dieser Mittelpunkt lag vornehmlich in den Bereichen Forschung und Lehre, die an der Universität selbst stattfinden.

Rechtliche Bewertung

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unterstützte die Entscheidung des BFG und stellte klar, dass Bibliotheken im Wohnungsverband dann als Arbeitszimmer gelten können, wenn sie vom Haus aus zugänglich sind. Für den Universitätsprofessor wurde festgestellt, dass der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im Universitätsumfeld liegt, weshalb die Kosten für die private Bibliothek nicht anerkannt wurden.

Empfehlungen

Um die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, ist es entscheidend, dass dieses tatsächlich als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit fungiert. Dies erfolgt auf der Basis des typischen Berufsbildes. Besonders bei der Einbeziehung von Homeoffice-Regelungen ist es ratsam, eine frühzeitige Planung und fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine individuelle Prüfung und mögliche Absetzbarkeit sicherzustellen. Eine intensive Analyse der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers kann helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.