Mit der Ausweitung der Offenlegungspflicht im Register für wirtschaftliche Eigentümer zielt die Novellierung des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG 2023) auf eine verstärkte Transparenz bei Treuhandschaftsvereinbarungen ab. Diese Gesetzesänderungen bringen bedeutende neue Meldepflichten mit sich, die insbesondere Treuhandschaften betreffen.
Gesetzesänderungen und neue Meldepflichten
Im Rahmen der Mitte 2023 in Kraft getretenen Novellierung des WiEReG sind ab dem 1. Juli 2024 auch Treuhandschaften meldepflichtig, wenn sie wirtschaftliches Eigentum für Personen begründen, die nicht direkt Vertragspartei der Vereinbarung sind. Diese Änderungen erhöhen die Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer und ihre Beteiligungen.
Auswirkungen auf Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette
Treuhandschaftsverhältnisse werden dann meldepflichtig, wenn sie zur Folge haben, dass eine natürliche Person wirtschaftliche Eigentümerin wird oder sich der Umfang des Eigentums ändert. Verhältnisse, die keinen Einfluss auf das wirtschaftliche Eigentum haben, wie beispielsweise Beteiligungen unter 25%, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Erhöhte Transparenz im Kontext von Trusts und Stiftungen
Bei Stiftungen müssen nun Treuhandschaftsverhältnisse explizit angegeben werden, insbesondere wenn Treuhänder gleichzeitig auch als wirtschaftliche Eigentümer fungieren. Ein praktisches Beispiel betrifft die Stifter, die Vermögen treuhänderisch an eine Stiftung übertragen und dadurch sowohl als Treuhänder als auch Treugeber auftreten, was einer Meldepflicht unterliegt.
Empfehlungen und Fristen
Es wird empfohlen, regelmäßige Meldungen über Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum zu machen, wobei dieselben innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen haben. Bei neuen Treuhandverhältnissen sollte allerdings die nächste reguläre Meldung abgewartet werden. Angesichts der gestiegenen Meldeverpflichtungen ist eine professionelle Überprüfung von Treuhandschaftsverhältnissen ratsam, um Geldstrafen aufgrund unvollständiger Meldungen zu vermeiden.
Ausblick
Ein weiterer Ministerialentwurf über die Anpassung der Behandlung von Treuhandschaften unter dem WiEReG wurde im Oktober 2024 veröffentlicht, und seine Auswirkungen auf die Praxis bleiben abzuwarten. Solche Entwicklungen werden voraussichtlich zusätzliche Anpassungen im Bereich der Meldepflichten mit sich bringen.