Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich ein neues Einwegpfandsystem in Kraft, das Unternehmer verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern zu erheben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung zu verringern, indem sie Verbraucher zur Rückgabe der Verpackungen motiviert.
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Mehrwegpfandsystem
Das Mehrwegpfandsystem wird hauptsächlich für Verpackungen aus Glas verwendet, die mehrfach wiederbefüllt werden können. Hierbei wird das Pfandgeld als Teil des Gesamtentgelts betrachtet. Bei der Rückgabe des Leerguts wird das Pfand als Entgeltsminderung erstattet.
Einwegpfandsystem
Das Einwegpfandsystem hingegen dient nicht der Wiederverwendung der Verpackung, sondern zielt darauf ab, die Rückgabequote zu steigern, um die Wiederverwertung der Materialien zu verbessern. Das Pfandgeld gewährleistet, dass die Verpackungen zurückgebracht werden, um effizient recycelt zu werden.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Mehrwegpfandsystem
Im Rahmen des Mehrwegpfandsystems gilt das Pfand als umsatzsteuerbare Leistung, auf die der gleiche Umsatzsteuersatz wie auf das Hauptprodukt angewendet wird.
Einwegpfandsystem
Beim Einwegpfandsystem wird das Pfand umsatzsteuerlich nicht als eigenständige Leistung behandelt, sondern als durchlaufender Posten betrachtet. Die Abwicklung erfolgt über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, und das Pfand unterliegt weder bei den Unternehmern noch bei der EWP der Umsatzsteuer. Auf Rechnungen müssen Pfandbeträge mit 0 % Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
Vorbereitungsmaßnahmen
Unternehmer sollten ihre Registrierkassen rechtzeitig vor dem 01. Januar 2025 programmieren, um eine fehlerhafte Rechnungslegung und daraus resultierende Umsatzsteuerschulden zu vermeiden. Weitere detaillierte Informationen sind in einer BMF Info verfügbar, die Unternehmer hierbei unterstützen kann.