Steuerfristen 2024: Herabsetzungsanträge bis 30. September

Zum 30. September 2024 stehen wichtige Steuerfristen an, die sowohl Anträge zur Herabsetzung von Vorauszahlungen als auch die Vermeidung von Anspruchszinsen betreffen. Eine sorgfältige Planung dieser Aspekte kann Steuerpflichtige vor unerwünschten finanziellen Folgen bewahren.

Steuerfristen und Anträge

Herabsetzung der Vorauszahlungen

Bis spätestens zum 30. September 2024 können Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Jahres 2024 beim Finanzamt eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass diese Anträge eine schlüssige Begründung enthalten und von einer realistischen Prognoserechnung des voraussichtlichen Einkommens begleitet werden. Dies trägt dazu bei, eventuelle Nachzahlungen oder Anspruchszinsen zu vermeiden.

Anspruchszinsen ab Oktober 2024

Beginn der Anspruchszinsen

Ab dem 1. Oktober 2024 treten Anspruchszinsen auf noch nicht veranlagte Einkommensteuer- oder Körperschaftsteueransprüche des Jahres 2023 in Kraft. Der gegenwärtige Anspruchszinssatz liegt bei 5,88 %, basierend auf einem Basiszinssatz von 3,88 %.

Maßnahmen zur Zinsvermeidung

Um Nachforderungszinsen zu umgehen, kann eine Anzahlung vor dem 1. Oktober 2024 geleistet werden. Zinsbelastungen werden vermieden, solange die Nachforderungszinsen 50 € nicht überschreiten. Die maximale Anspruchszinsdauer beträgt 48 Monate, was vor allem in langen Beschwerdeverfahren von Bedeutung ist.

Steuerliche Behandlung

Die steuerlichen Aspekte von Anspruchszinsen sind wichtig zu beachten: Diese sind nicht steuerlich abzugsfähig, während Gutschriftszinsen steuerfrei sind. Zudem führen (zu) hohe Vorauszahlungen zu keinen Zinsgewinnen, da Guthaben und Rückstände auf dem Abgabenkonto unverzinst bleiben.

Dieses Wissen über die Steuerfristen und die anfallenden Zinsen ermöglicht es, strategisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen und potenzielle zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ein proaktives Handeln kann dabei helfen, die finanzielle Belastung im Rahmen zu halten.