Die Umwandlung von Phantom Shares ermöglicht es Arbeitnehmern, deren schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers („phantom shares“) bestehen, diese Ansprüche steuerfrei in Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen nach § 67a EStG umzuwandeln.
Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung
Steuerfreier Zeitraum
Die steuerfreie Umwandlung von Phantom Shares ist ausschließlich in den Jahren 2024 und 2025 möglich. Innerhalb dieses Zeitraums können Arbeitnehmer von der gesetzlichen Regelung profitieren, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Die Umwandlung kann in verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen, einschließlich Unternehmenswertanteilen, GmbH-Anteilen oder vergleichbaren Genussrechten. Dadurch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre virtuellen Anteile in tatsächliche, wirtschaftlich relevante Beteiligungen umzuwandeln.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für diese Umwandlung bildet § 67a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese gesetzliche Regelung schafft den Rahmen, innerhalb dessen die steuerfreie Umwandlung vonstattengehen kann.
Fazit
Diese Regelung bietet Start-Ups und deren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Dies kann ein wichtiger Anreiz für die Mitarbeiterbindung und Motivation innerhalb des Unternehmens sein.
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