Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie 3.000 Euro Prämie

Die Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die der Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Um die Mitarbeiterprämie auszahlen zu können, muss diese auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Prämie in der entsprechenden Vorschrift vorgesehen ist. Ein Beispiel hierfür sind der KV Spedition und Logistik (700 Euro) sowie der KV Telekom-Unternehmen (1.500 Euro).

Auszahlungsszenarien

Alle Arbeitnehmer sollen von der Prämie profitieren können. Dabei sind Unterschiede in der Prämienhöhe für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter zulässig, solange eine sachliche Differenzierung vorgenommen wird.

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung dieser Summe fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an.

Bedingungen der Auszahlung

Die Prämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind strikt untersagt. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Benachrichtigung der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihre Kollektivverträge daraufhin prüfen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist entscheidend und Unterstützung bei der Umsetzung kann in Anspruch genommen werden.

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