EORI-Nummer ab Juni 2024: Neue Antragsregelungen

EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine obligatorische Identifikationsnummer für Wirtschaftsteilnehmer, die innerhalb der Europäischen Union einheitlich verwendet wird. Sie ist notwendig für den Handel mit Nicht-EU-Ländern, um eine reibungslose Zollabwicklung zu gewährleisten.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge für die EORI-Nummer über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Die Beantragung kann entweder direkt über dieses Portal oder alternativ über das Zoll-Portal der EU erfolgen. Diese Änderung soll die Effizienz und Modernität des Antragsprozesses erhöhen.

Bedeutung

Die Einführung einer einheitlichen EORI-Nummer erleichtert die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum und vereinfacht somit die Handelsprozesse erheblich. Die verpflichtende Online-Beantragung ab Juni 2024 modernisiert den Prozess und stellt sicher, dass Unternehmen in Zukunft effizienter und zeitgemäßer agieren können.

Fazit

Unternehmen, die Handel mit Nicht-EU-Ländern betreiben, sollten ihre EORI-Nummer rechtzeitig über das entsprechende Portal der österreichischen Finanzverwaltung beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein. Diese Maßnahme stellt sicher, dass sie weiterhin ohne Probleme am internationalen Handel teilnehmen können.

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