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Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer: Frist 30. Juni 2024

Österreichische und ausländische Unternehmer müssen bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen für Drittlandsumsätze stellen.

Österreichische und ausländische Unternehmer müssen bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückvergütung von Vorsteuerbeträgen für Drittlandsumsätze stellen.

Die Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich die in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Hier sind die wichtigsten Details und Fristen, um die Rückvergütung rechtzeitig zu beantragen.

Frist für Rückvergütung

Die Frist für die Rückvergütung endet am 30. Juni 2024. Dieser Stichtag gilt für Vorsteuerbeträge, die in Ländern wie der Schweiz, der Türkei und Großbritannien entrichtet wurden.

Antragstellung und Voraussetzungen

Österreichische Unternehmen müssen rechtzeitig einen Antrag stellen, um die Vorsteuerbeträge zurückzuerhalten. Auch Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU können bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2023 stellen. Es ist zu beachten, dass diese Frist definitiv und nicht verlängerbar ist.

Wichtige Dokumente

Für die Antragstellung ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Hierfür muss das Formular U5 verwendet werden; bei erstmaliger Antragstellung ist zusätzlich der Fragebogen Verf 18 auszufüllen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizufügen.

Unterschied zur EU-Frist

Die Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU endet erst am 30. September 2024. Eine weitere wichtige Unterscheidung ist, dass Anträge innerhalb der EU elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden müssen.

Ergänzende Informationen

Weiterführende Details und Anleitungen sind auf den offiziellen Seiten des Finanzministeriums verfügbar. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig über die geltenden Verfahren informieren, um Verzögerungen oder den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden.

Fazit und Unterstützung

Unternehmer sollten ihre Anträge zur Vorsteuervergütung rechtzeitig vorbereiten und einreichen, um die jeweiligen Fristen einzuhalten. Die Einhaltung der geforderten Dokumentationspflichten und die ordnungsgemäße Einreichung bei der zuständigen Behörde sind unerlässlich. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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