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Steuererklärung 2023: Verlängerte Frist durch Steuerberater

Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Abgabefrist für Steuererklärungen 2023 automatisch bis maximal März 2025. Alle Details hier.

Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Abgabefrist für Steuererklärungen 2023 automatisch bis maximal März 2025. Alle Details hier.

Die verlängerte Abgabefrist durch Steuerberater ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre jährlichen Steuererklärungen unter bestimmten Bedingungen später einzureichen. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich diese Abgabefrist automatisch bis maximal März des übernächsten Jahres.

Allgemeine Abgabefrist

Der Stichtag 30. Juni 2024 ist für die Einreichung der Jahressteuererklärungen 2023 relevant, wenn sie über FinanzOnline abgegeben werden. Dies betrifft verschiedene Erklärungen, darunter:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften

Verlängerte Frist mit steuerlicher Vertretung

Steuerberater können die Frist im Rahmen einer sogenannten Quotenregelung bis spätestens März des zweitfolgenden Jahres nutzen. Dabei muss die Abgabe beginnend mit Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten erfolgen.

Aktuelle Probleme und Anpassungen

Für das Steuererklärungsjahr 2023 wurde die Quotenregelung sowohl technisch als auch organisatorisch verändert, was zu einem Fristenchaos geführt hat. Ein weiteres Problem ist die fehlerhafte Anzeige in FinanzOnline, die aktuell 1. Juli 2024 als Abgabefrist anzeigt. Diese Information wird jedoch bis Ende Juni 2024 korrigiert.

Trotz dieser Schwierigkeiten behalten die verlängerten Abgabefristen für die Klienten ihre Gültigkeit, und falsche Angaben in FinanzOnline können ignoriert werden.

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