Die verlängerte Abgabefrist durch Steuerberater ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre jährlichen Steuererklärungen unter bestimmten Bedingungen später einzureichen. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich diese Abgabefrist automatisch bis maximal März des übernächsten Jahres.
Allgemeine Abgabefrist
Der Stichtag 30. Juni 2024 ist für die Einreichung der Jahressteuererklärungen 2023 relevant, wenn sie über FinanzOnline abgegeben werden. Dies betrifft verschiedene Erklärungen, darunter:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
Verlängerte Frist mit steuerlicher Vertretung
Steuerberater können die Frist im Rahmen einer sogenannten Quotenregelung bis spätestens März des zweitfolgenden Jahres nutzen. Dabei muss die Abgabe beginnend mit Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten erfolgen.
Aktuelle Probleme und Anpassungen
Für das Steuererklärungsjahr 2023 wurde die Quotenregelung sowohl technisch als auch organisatorisch verändert, was zu einem Fristenchaos geführt hat. Ein weiteres Problem ist die fehlerhafte Anzeige in FinanzOnline, die aktuell 1. Juli 2024 als Abgabefrist anzeigt. Diese Information wird jedoch bis Ende Juni 2024 korrigiert.
Trotz dieser Schwierigkeiten behalten die verlängerten Abgabefristen für die Klienten ihre Gültigkeit, und falsche Angaben in FinanzOnline können ignoriert werden.