Anstieg des Familienbonus Plus für Volljährige ab 2024

Zum Beginn des neuen Jahres bringt eine positive Nachricht für Familien mit volljährigen Kindern finanzielle Erleichterung. Mit einer jüngsten Anpassung des österreichischen Steuerrechts hat sich der Familienbonus Plus, eine wichtige steuerliche Entlastung für Eltern, für Kinder über 18 Jahre erhöht. Diese Anhebung stellt eine signifikante Unterstützung dar, besonders in einer Zeit, in der viele Familien mit den wirtschaftlichen Herausforderungen kämpfen. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich die Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags ab 2024 konkret für Sie auswirkt und welche Voraussetzungen und Verfahren für die Inanspruchnahme relevant sind.

Inhaltsverzeichnis

Der Familienbonus Plus für Kinder

Zum Ende des Jahres wurde der steuerliche Familienbonus Plus für Kinder, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, sowie der Kindermehrbetrag erhöht. Für jüngere Kinder bis einschließlich 17 Jahre bleibt die Förderhöhe gleich.

Anders als die Inflationsanpassung anderer steuerlicher Elemente, wie etwa der Einkommensteuerprogression oder der Familienbeihilfe, erfolgt beim Familienbonus Plus keine automatische Anpassung. Nichtsdestotrotz wurde dieser Bonus für volljährige Kinder und der Kindermehrbetrag ab dem Jahr 2024 aufgestockt.

Familienbonus Plus Beträge Die nachfolgenden Beträge zeigen die Entwicklung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags in Euro:

JahrPro Monat (Kind bis 18)Pro Jahr (Kind bis 18)Pro Monat (Kind ab 18)Pro Jahr (Kind ab 18)Kindermehrbetrag (pro Jahr)
2019 – 20211251.50041,68500250
2022 – 2023166,682.00054,18650550
Ab 2024166,682.00058,34700700

 

Voraussetzungen für den Familienbonus Plus Dieser Bonus ist an den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe gebunden. Bei Anspruch auf vergleichbare Leistungen in der EU, dem EWR oder der Schweiz, kann der Bonus durch eine Differenzzahlung in Österreich geltend gemacht werden. Für Unterhaltszahlende bleibt der Familienbonus Plus erhalten, selbst wenn das Kind bereits eigenständig Familienbeihilfe erhält.

Antragsstellung Der Antrag auf den Familienbonus Plus kann mittels Formular E30 bei der Gehaltsabrechnung gestellt werden. Liegt das Formular schon vor, ist keine weitere Aktion nötig; der Bonus wird angepasst ausbezahlt. Bei volljährigen Kindern ist der Bezug der Familienbeihilfe meist jährlich zu bestätigen.

Als Alternative kann der Bonus auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Steuererklärung angefordert werden. Wichtig: Wenn ein Formular E30 eingereicht wurde und zudem eine Steuererklärung erfolgt, muss der Bonus auch dort beantragt werden, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Aufteilung bei Paaren oder Unterhaltszahlenden Der Familienbonus Plus kann halbiert auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Die optimale Aufteilung hängt vom individuellen Einkommen ab. Ein Online-Rechner bei Finanz Online gibt Aufschluss über die steuerliche Auswirkung.

Zum Kindermehrbetrag Geringverdienende Alleinverdiener und Alleinerziehende können nun bis zu 700 Euro pro Kind als Negativsteuer erhalten. Bedingung ist, dass Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorlagen oder das ganze Jahr über Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurde. Der Mehrbetrag ist ausschließlich über die Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung beantragbar.

Fazit

Das Jahr 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein für österreichische Familien, die von der Erhöhung des Familienbonus Plus profitieren werden, insbesondere jene mit Kindern über 18 Jahre. Während die Anpassung an die Inflation bei vielen steuerlichen Leistungen Standard ist, sticht die bewusste Entscheidung, den Familienbonus Plus und den Kindermehrbetrag zu erhöhen, als ein proaktiver Schritt hervor, um Familien zusätzlich zu unterstützen. Die unveränderte Beibehaltung des Bonus für jüngere Kinder sorgt für Kontinuität, während die Anhebung für Volljährige ein klares Signal setzt, dass die Unterstützung mit den Bedürfnissen der Familien mitwächst.

Mit den neuen Beträgen, die nun bis zu 700 Euro pro Jahr für den Kindermehrbetrag umfassen, bietet die Anpassung eine spürbare finanzielle Entlastung. Der Bonus, gekoppelt an den Bezug der Familienbeihilfe, stellt sicher, dass die Förderung auch diejenigen erreicht, die in Österreich steuerpflichtig sind, auch wenn ihre Kinder im EU-, EWR-Raum oder in der Schweiz leben. Die einfache Antragsweise über das Formular E30 oder die Option, dies im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zu tun, erhöht die Zugänglichkeit dieser Förderung.

Das Fazit ist klar: Mit diesen Veränderungen stellt die österreichische Regierung unter Beweis, dass sie die Bedeutung der finanziellen Stabilität von Familien anerkennt und bereit ist, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterstützen. Eltern haben somit nicht nur die Möglichkeit auf finanzielle Erleichterungen, sondern auch auf mehr Raum für die persönliche Entfaltung ihrer Kinder – ein Zugewinn, der weit über das monetäre hinausgeht.

FAQ: Familienbonus Plus (FB+)

Der Familienbonus Plus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der ab dem Veranlagungsjahr 2019 den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.

  • € 1.500,00* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €     125,00* für jedes Kind pro Monat
  • €   500,16* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €      41,68* für jedes Kind pro Monat

ab Jänner 2022

€ 2.000  für jedes Kind pro Jahr bzw.
€ 166,68* für jedes Kind pro Monat

ab Jänner 2022

€  650 für jedes Kind pro Jahr bzw.
€  54,18* für jedes Kind pro Monat

Quelle: https://www.standort-tirol.at/data.cfm?vpath=ma-wartbare-inhalte/downloads-neu/broschuere-wirtschaftsstandort-tirol-de–20134258

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