• für Tiroler Klein- und Mittelbetriebe, die durch Covid-19 Maßnahmen von Umsatzausfällen betroffen sind, aber keinen Anspruch auf Härtefallfonds oder Corona-Hilfsfonds des Bundes haben
  • € 4.000 als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
  • Antragsstellung bis 31.12.2020 bei der Standortagentur Tirol GmbH
  • Umsatzrückgang von mind. 25% und weniger als 40% im Zeitraum von 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zum Vorjahr
  • Voraussetzung: aktives Mitglied bei der Wirtschaftskammer Tirol zum Stichtag 01.04.2020 und zum Zeitpunkt des Antrags
  • Jahresumsatz > € 35.000 in einem der vergangenen drei Jahre 
  • Bestätigung der Richtlinen-Erfüllung durch einen Steuerberater/Bilanzbuchhalter erfordlich – wir helfen gerne weiter