Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie 3.000 Euro möglich

Mitarbeiterprämie 2024

28.05.2024 | Steuer-News

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Ab dem Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung gilt vorerst nur für das Jahr 2024 und weist eine erhöhte Komplexität im Vergleich zur Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023 auf.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die gesamte Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Gegensatz zu den Prämien der Vorjahre, bei denen bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen ausgezahlt werden konnten und für weitere 1.000 Euro eine lohngestaltende Vorschrift notwendig war, ist bei der Mitarbeiterprämie 2024 eine lohngestaltende Vorschrift für den gesamten Betrag erforderlich. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie darin vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Sollte im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten sein, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Zum Beispiel erlauben der KV für Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV für Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen
  • Berechtigung: Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten; eine Differenzierung nach Beschäftigungsverhältnissen wie Vollzeit oder Teilzeit ist zulässig.
  • Betragsobergrenze: Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an.
  • Zusatzleistung: Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind demzufolge nicht gestattet.
  • Dokumentation: Die Auszahlung der Prämie muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist entscheidend, und es kann sinnvoll sein, hierzu Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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