Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro möglich

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese neue Regelung ist jedoch deutlich komplexer als die Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Um die Mitarbeiterprämie 2024 auszahlen zu können, muss der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Prämie bis 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen ausgezahlt werden konnte und für den dritten 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderlich war, ist nun eine solche Vorschrift für den gesamten Betrag notwendig. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Prämie in dieser Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Wenn der Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthält, kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben bereits Regelungen eingeführt, wie etwa der KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro). Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Prämie, allerdings variiert die Höhe.

Auszahlung und Bedingungen

Die Prämie muss allen Arbeitnehmern zugutekommen, wobei eine sachliche Differenzierung nach Kriterien wie Vollzeit oder Teilzeit zulässig ist. Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Überschreitende Beträge werden mit Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten belastet. Wichtig ist, dass die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellt und nicht als Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien erfolgt. Die Auszahlung muss zudem im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, und eine Information der Lohnverrechnung ist erforderlich.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihre Kollektivverträge gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei erfolgen kann. Eine präzise Formulierung der entsprechenden Vereinbarung ist notwendig, um alle Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Umsetzung und genaue Formulierung der Vereinbarungen können Unterstützung und Beratung in Anspruch genommen werden.

Diese detaillierte Inspektion der Mitarbeiterprämie 2024 zeigt, dass es für Arbeitgeber wichtig ist, die spezifischen Regelungen und Vorschriften genau zu verstehen und ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen, um die Vorteile dieser neuen Prämienregelung optimal nutzen zu können.

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