2024 gibt es wieder die Möglichkeit, durch eine Prämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren. Diese Regelung ist jedoch komplizierter als die Teuerungsprämie der Vorjahre.
Lohngestaltende Vorschrift
Die Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Bei der Teuerungsprämie konnten Arbeitgeber eine Prämie bis zu 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen auszahlen, wobei der dritte 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderte.
Kollektivvertrag und Betriebsrat
Wenn der Arbeitgeber einem Kollektivvertrag unterliegt, muss die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen sein. Falls der Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthält, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden.
Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen
Einige Kollektivverträge haben bereits Regelungen, z.B. KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro), KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro). Andere Kollektivverträge ermöglichen die Zahlung einer Mitarbeiterprämie und unterscheiden sich in der Höhe.
Auszahlung an alle Arbeitnehmer
Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer die Prämie erhalten müssen, wobei eine sachliche Differenzierung (z.B. Vollzeit/Teilzeit) erlaubt ist.
Weitere Voraussetzungen
Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Überschreitungen sind sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Die Prämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die üblicherweise nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig. Die Auszahlung muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, daher ist die Lohnverrechnung zu informieren.
Fazit und Unterstützung
Prüfen Sie im Kollektivvertrag, ob eine abgabenfreie Zahlung möglich ist. Konkretisieren Sie die Vereinbarung. Unterstützung ist verfügbar.