40 Finanzämter werden Mitte 2020 zu einem „Finanzamt Österreich“ fusioniert.
War das Finanzamt bisher abhängig von regionalen Grenzen, übernimmt ab 1. Juli 2020 bundesweit das „Finanzamt Österreich“. Die regionalen Finanzämter bleiben erhalten und werden künftig als Dienststellen neu geordnet. Als zweite Abgabenbehörde entsteht das „Finanzamt für Großbetriebe“. Die bisher neun Zollämter werden unter der Bezeichnung „Zollamt Österreich“ zusammengefasst.
Die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzstrafbehörde werden künftig im „Amt für Betrugsbekämpfung“ gebündelt. Ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge ist zusätzlich vorgesehen.
Steuerzahler sollen durch die Neuorganisation von rascheren und einheitlichen Entscheidungen profitieren. Die Vergabe einer neuen Steuernummer durch Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk soll entfallen.
Die Zahl der Finanzämter soll durch die Reform nicht sinken und es sollen keine Standorte geschlossen werden. Durch die zentrale Struktur wird eine raschere Abwicklung von Massenverfahren (z.B. Familienbeihilfe, Arbeitnehmerveranlagung) erwartet, da eine bessere Verteilung über die einzelnen Finanzämter eine gleichmäßigere Auslastung ermöglicht.