Was kommt nach der automatischen Steuerstundung?

Was kommt nach der automatischen Steuerstundung? 1

Wie geht’s nach der COVID-bedingten Steuerstundung weiter? Automatische Verlängerung oder Ratenzahlung? Ablaufdatum für viele Corona-bedingten Steuerstundungen: 30.09.2020 automatische Steuerstundung läuft ohne Antragstellung weiter bis 15.01.2021  alternativ besteht Anspruch auf Ratenzahlung in 12 “angemessenen” Monatsraten (Antrag notwendig) Anspruch auf 6 weitere Ratenzahlungen, wenn die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre  Stundungszinssätze für Verlängerungszeitraum werden reduziert […]